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Grundsätzliches zur ärztlichen AufklärungspflichtDie ärztliche Aufklärungspflicht ist in der Praxis ein häufiger und für Ärzte gefährlicher Angriffspunkt in Arzthaftungsprozessen, zumal die Erfüllung der Aufklärungspflicht vom Arzt zu beweisen ist und deren Verletzung auch dann zur Haftung des Arztes führt, wenn die betreffende Behandlung lege artis erfolgte und die Schädigung zu den typischen Komplikationen gehörte. geschrieben von Mag. Thomas Penzl vor 3 Jahren |
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Die Haftung des niedergelassenen Arztes für seinen Vertreter vor 3 JahrenEin abwesender niedergelassener Arzt haftet für das Fehlverhalten seines Vertreters, sofern ein geschädigter Patient vor seiner Behandlung nicht darüber aufgeklärt wurde, dass er nicht mit dem betreffenden niedergelassenen Arzt, sondern eben mit dessen Vertreter einen Behandlungsvertrag abschließt. |
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