Die ärztliche Aufklärungspflicht ist in der Praxis ein häufiger und für Ärzte gefährlicher Angriffspunkt in Arzthaftungsprozessen, zumal die Erfüllung der Aufklärungspflicht vom Arzt zu beweisen ist und deren Verletzung auch dann zur Haftung des Arztes führt, wenn die betreffende Behandlung lege artis erfolgte und die Schädigung zu den typischen Komplikationen gehörte.